Grundprinzip
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Fahrkosten, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Kassenleistung medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. Maßgeblich sind das Sozialgesetzbuch V und die Krankentransport-Richtlinie.
Der Transportschein
Die Ärztin oder der Arzt stellt die „Verordnung einer Krankenbeförderung" aus und legt darin das erforderliche Beförderungsmittel fest – von Taxi/Mietwagen bis KTW. Ohne Verordnung ist eine Kostenübernahme in der Regel nicht möglich.
Wann ist eine Genehmigung nötig?
Krankentransporte mit dem KTW sowie bestimmte Krankenfahrten (z. B. zu ambulanten Behandlungen) müssen vor der Fahrt von der Krankenkasse genehmigt werden. Ausnahmen gelten u. a. für Fahrten zu stationären Behandlungen. Klären Sie die Genehmigung im Zweifel vor dem Termin – wir unterstützen Sie dabei gerne.
Zuzahlung
Versicherte ab 18 Jahren zahlen pro Fahrt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro – sofern keine Befreiung vorliegt.
Privat oder selbst zahlen?
Transporte ohne Verordnung – etwa Wunschfahrten oder individuelle Premium-Transporte – können jederzeit privat beauftragt werden. Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot.